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Bildquelle: Gerd Altmann (pixelio.de)




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Berufsunfähigkeits-Rente


Erwerbsunfähigkeits-Rente




 







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Nach der Statistik des Rentenbestands bzw. Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung Bund:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 1.1.2001 erfolgte eine Neuordnung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die bisherige Rente wegen Berufsunfähigkeit ist mit der Neuregelung weggefallen. Bestand jedoch am 31.12.2000 Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit, besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres weiter, solange die Voraussetzungen vorliegen die für die Bewilligung der Leistung maßgebend waren (§ 302b SGB VI).
Rente wegen Berufsunfähigkeit erhält nach § 43 Abs.1 SGB VI i.d.F. bis 31.12.2000 der Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, der berufsunfähig ist (§ 43 Abs. 2 SGB VI i.d.F. bis 31.12.2000), in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit für drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und die allgemeine Wartezeit vor der Berufsunfähigkeit erfüllt hat. Der Zeitraum von fünf Jahren verlängert sich um
-Anrechnungszeiten und Zeiten des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,


Bei der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) handelt es sich um ein mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwandtes Produkt. Der Versicherungsschutz einer EU-Versicherung ist jedoch weitaus schlechter. Im Einzelfall kann ein Abschluss für Jugendliche, Auszubildende, Studenten, Hausfrauen oder Personen in bestimmten Risikoberufen (z. B. Dachdecker) sinnvoll sein.

Die EU-Versicherung erbringt die versicherten Leistungen (z. B. eine Rentenzahlung) erst dann, wenn der Versicherte so krank ist, dass er überhaupt nicht mehr arbeiten kann (Erwerbsunfähigkeit in Sinne der Versicherungsbedingungen).


Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet in der Regel schon dann, wenn die versicherte Person in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent tätig sein kann. Für die Inanspruchnahme einer EU-Versicherung liegen die Anforderungen höher. Je nach Vertragsbedingungen muss man schon ganz erheblich behindert oder erkrankt sein, um Leistungen aus der EU-Versicherung zu erhalten.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen





 







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Mein Tipp:

Schließen Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab.


Die gesetzliche Versicherung ist bei weitem nicht mehr ausreichend, um das finanzielle Risiko abzusichern. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann Versorgungslücken schließen, wenn wegen einer Krankheit oder einem Unfall der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.






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