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Bildquelle: Gerd Altmann (pixelio.de)




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Lebensversicherungen




 







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Kapitallebensversicherung


Fondspolicen




 

Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs.

Fondsgebundene Lebensversicherungen sind kapitalbildende Lebensversicherungen, bei denen der gesamte Leistungsanspruch oder wenigstens ein wesentlicher Teil direkt an die Wertentwicklung von bestimmten vertraglich vereinbarten Finanzinstrumenten, meist Fondsanteile, gebunden ist.



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Risikolebensversicherung






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Die  Risiko-Lebensversicherung zahlt bei Tod  der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme)  an  die  Bezugsberechtigten aus. Anwendungsbeispiele sind:

- Absicherung von wirtschaftlich abhängigen
  Angehörigen

- Sicherung von Verbindlichkeiten


Fähigkeitenversicherungen




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- Berufsunfähigkeit
- Erwerbsunfähigkeit




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Sterbegeld




 



Seit dem 1.1.2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr und somit müssen Bestattungskosten komplett von den Hinterbliebenen getragen werden. Mit der Sterbegeldversicherung können Sie diese Kosten durch eine fest vereinbarte Versicherungssumme abdecken, die im Todesfall - zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile - ausbezahlt wird.



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Ausbildungsversicherung






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Falls der versicherte Elternteil während der Laufzeit des Vertrages stirbt zahlt die Versicherung dem Kind zum vereinbarten Termin die volle Leistung einschließlich der Überschussbeteiligung aus, Nach dem Tod des versicherten Elternteils müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden.





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