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Die Arbeit lieben. Auf einen starken Partner verlassen.
Betriebshaftpflicht für Hundeschulen, Tierheime und Tierpensionen
Der Parcours in Ihrer Hundeschule, das Katzenzimmer in Ihrer
Tierpension –alles Orte zum Austoben und Spielen. Aber es sind auch
Orte, an denen sich fremde Tiere zum ersten Mal begegnen und vor allem,
an denen Sie als Inhaber oder Hundeausbilder die Verantwortung aus
Schäden durch Ihr Verschulden tragen.
Rutscht ein Hundebesitzer auf Ihrem Erlebnis-Parcours aus und
verstaucht sich den Knöchel, sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet.
Oder ein Hund hat
sich verletzt, weil Sie beim Aufbau des Parcours
etwas unaufmerksam waren. Unsere Betriebshaftpflicht für Hundeschulen
und Tierpensionen schützt Sie davor.
Ihr Versicherungsschutz – Ihre Vorteile:
- 15 Mio. € Deckungssumme – pauschal für Personen-, Sach-, Vermögensschäden
- Beitragsfreier Einschluss der Privat- und Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung (ab 500 € Jahresbeitrag)
- Veranstaltungen unbegrenzt mitversichert
- Auf Wunsch Hüterhaftpflicht bei Pensionstieren inklusive
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- Schäden am in Verwahrung genommenen Tier bis 1.000 € (muss gesondert vereinbart werden)
- Auf Wunsch Schäden am auszubildenden Hund durch Verschulden des Ausbilders bis 1.000 € (muss gesondert vereinbart werden)
- Verkauf im Nebenerwerb (z. B. Hundezubehör, Futter)
- Speziell
bei Tierheimen: Sachschaden in der Pflegestelle (auch Probeschlafen)
des Tieres begrenzt auf 5.000 €, Selbstbeteiligung 300 €
Für jeden Bedarf der richtige Schutz.
Auch für Tierschutz- und Vermittlungsvereine haben wir die passenden Lösungen. Wir beraten Sie gerne dazu.
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